Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.rendezvous-saarlouis.de und ihre Unterkapitel.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 08. Oktober 2020 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Aufgrund der Überprüfung ist die Website teilweise barrierefrei.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Folgende Bereiche sind nicht barrierefrei:
- Bilder und Fotos: Nicht alle Bilder und Fotos verfügen über eine beschreibende Bildunterschrift.
- Es kann nicht für die Barrierefreiheit für Inhalte Dritter garantiert werden (bspw. Outdooractive-Einbindung).
- Die Vorlesefunktion steht nicht flächendeckend zur Verfügung.
- Leichte Sprache: Informationen in Leichter Sprache werden sukzessive weiter ausgebaut.
- Die Tastatursteuerung funktioniert noch nicht ausreichend.
- Alternative Zugangswege zu den Inhalten des Webangebotes (z. B. Suchfunktion, Sitemap) sind noch nicht vorhanden.
- Anderssprachige Wörter sind noch nicht gesondert mit dem lang-Attribut gekennzeichnet.
- Kontaktformulare verfügen vor dem Absenden nicht über eine finale Überprüfungsfunktion.
- Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators ist noch nicht positiv.
Der Landkreis arbeitet daran, auch diese Bereiche barrierefrei zu gestalten.
Feedback und Kontaktangaben
Tourist-Info Saarlouis
E-Mail schreiben
Telefon: 06831 444 449
Schlichtungsverfahren
Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) wurde eine unabhängige Schlichtungsstelle eingeführt. Wer sich in einem Recht aus dem SBGG verletzt sieht, kann sich mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden. Diese versucht dann, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle soll das gerichtliche Verfahren nicht ersetzen, sondern eine schnelle und kostengünstige Alternative bieten. Grundlage der Schlichtung ist eine freiwillige Einigung der Beteiligten.
Rechte aus dem SBGG, die zu einem Schlichtungsverfahren führen können, sind beispielsweise eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen, oder ein Verstoß gegen die Pflicht, Webseiten barrierefrei zu gestalten.
Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens sind in der Schlichtungsordnung geregelt.
Kontaktdetails sind auf der Homepage des Saarlandes zu finden.
Barriere melden
Tourist-Info Saarlouis
Großer Markt 8, 66740 Saarlouis
Servicehotline: +49 (0)6831 444 449
Wir sind für euch da:
Montag - Freitag: 9 - 17 Uhr
Samstag: 9 - 14 Uhr
Sonn- und Feiertag: geschlossen
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